ERBLASSER UND STIFTER, FAMILIEN

Bei Eheschließungen von Unternehmern, Grundbesitzern und vermögenden Privatpersonen oder deren Kindern sind häufig komplexe vermögensrechtliche, erbrechtliche und unterhaltsrechtliche Vereinbarungen zu treffen. Hierfür liefern wir Ihnen maßgeschneiderte Verträge. Wir optimieren Ihre Nachfolgeregelungen, insbesondere bei Betriebsvermögen und Immobilien. Dabei arbeiten wir eng mit Ihren Steuerberatern zusammen. Unser Ziel ist es dabei den langfristigen Erhalt des Unternehmens rechtlich abzusichern. Ferner vertreten und beraten wir Stifter bei der Gründung und Verwaltung von steuerbegünstigten Stiftungen zur Förderung gemeinnütziger Zwecke.

Leistungsangebot:

  • Eheverträge, Testamente, Erbverträge, Übergabeverträge, gesellschaftsvertragliche Nachfolgeregelungen
  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Testamentsvollstreckung
  • Gründungsurkunden und Satzungen von Stiftungen einschließlich der gesamten Abwicklung mit Stiftungs- und Finanzbehörden

Ansprechpartner: Jochen Heidelmann, Alexander Graf