BAUHERREN, BAUUNTERNEHMER UND IMMOBILIENKÄUFER
Bei Bauvorhaben sind alle Beteiligten in komplexen Rechts- und Vertragsbeziehungen eingebunden. Wir beraten und vertreten Bauherren, Bauunternehmer, Generalübernehmer und -unternehmer sowie Handwerker.
Durch baubegleitende juristische Beratung tragen wir zur Zielerreichung und Konfliktvermeidung bei.
Leistungsangebot:
- Bauverträge und Generalunternehmerverträge, ARGE-Verträge
- Architekten-, Ingenieur-, Statiker- und Bauüberwachungsverträge
- Erschließungsverträge und andere städtebauliche Verträge
- Einschaltung von Bauberatern und Bauüberwachern
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen vor Gericht, Beweissicherungsverfahren
- Immobilien-Kaufverträge (insbesondere über schlüsselfertig zu
errichtende Bauwerke) - Finanzierungsverträge, Mietverträge, Immobilien Due Diligence
Ansprechpartner: Dr. Stefanie Boelck, Jochen Heidelmann