BAUHERREN, BAUUNTERNEHMER UND IMMOBILIENKÄUFER

Bei Bauvorhaben sind alle Beteiligten in komplexen Rechts- und Vertragsbeziehungen eingebunden. Wir beraten und vertreten Bauherren, Bauunternehmer, Generalübernehmer und -unternehmer sowie Handwerker.
Durch baubegleitende juristische Beratung tragen wir zur Zielerreichung und Konfliktvermeidung bei.

Leistungsangebot:

  • Bauverträge und Generalunternehmerverträge, ARGE-Verträge
  • Architekten-, Ingenieur-, Statiker- und Bauüberwachungsverträge
  • Erschließungsverträge und andere städtebauliche Verträge
  • Einschaltung von Bauberatern und Bauüberwachern
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen vor Gericht, Beweissicherungsverfahren
  • Immobilien-Kaufverträge (insbesondere über schlüsselfertig zu
    errichtende Bauwerke)
  • Finanzierungsverträge, Mietverträge, Immobilien Due Diligence

Ansprechpartner: Dr. Stefanie Boelck, Jochen Heidelmann